Voraussetzungen zur Ausbildungsklinik der AWOgyn e.V.

Es ist das Ziel der AWOgyn e.V., die Qualität unseres Fachs sowie die Ausbildung der Operateure zu verbessern. Um ein hohes Niveau der Fort- und Ausbildung zu gewährleisten, werden an die Leiter der Ausbildungszentren sowie die Institutionen besondere Anforderungen gestellt.

Bitte finden Sie folgend die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Ausbildungsklinik der AWOgyn e.V.
Ihren Antrag können Sie HIER einreichen.

  • Bitte beachten Sie, dass die Beantragung Ihres Antrages zur Ausbildungsklinik ausschließlich online zu erfolgen hat.
    Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite unter dem Reiter "Antrag zur Ausbildungsklinik".
  • Zur Prüfung aller benötigten Unterlagen nutzen Sie bitte folgende Checkliste.
    Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllte Checkliste ebenfalls Bestandteil des Antrags ist.

 

Weitere Informationen:
Gültigkeit: 5 Jahre (Datum ist auf der Urkunde vermerkt)
Verlässt der Arzt die Klinik, so ist die Beantragung neu zu stellen. Der wechselnde Arzt muss die Zertifizierung an seinem neuen Arbeitsplatz neu beantragen und entsprechende Unterlagen einreichen
Gebühr: 500,00 €

Der Leiter besitzt die Qualifikation „Breast Surgeon" oder „Breast Surgeon and Gynecological Reconstructive Surgeon“

Alle zwei Jahre Durchführung von mindestens:

- 1 Grundkurs (Inhalt)
- 1 Fortgeschrittenkurs (Inhalt)

Mindestens ein Kurs innerhalb der Anerkennungsperiode, bzw. vor der Beantragung, wird durch ein Mitglied des AWOgyn Vorstands begutachtet.
Ca. zwei Monate vor Durchführung sollte der Termin der Geschäftsstelle der AWOgyn genannt werden, damit der Zertifizierer benannt werden kann. Dieser nimmt an  dem Kurs teil. Die Kosten für Reise und Unterkunft trägt das Zentrum. Bitte beachten Sie, dass die Programme des Grund- als auch Fortgeschrittenenkurses der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt werden.
Die Kurse werden – bei Erfüllung der Kriterien – mit dem Siegel der AWOgyn versehen und können dann ebenfalls für die AWOgyn Homepage beworben werden. 

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An der Institution werden senologisch-operative Eingriffe als Routineverfahren eingesetzt. Pro Jahr werden mindestens 50 dieser Eingriffe durchgeführt, davon mindestens 5 der genannten senologisch-operativen Eingriffe. (die mit * markierten Operationen sind obligat):

      •    Tumorchirurgische Eingriffe beim Mammakarzinom (BEO, onkoplastische Operationen)*
      •    Haut-/Nippelsparende Mastektomie* 
      •    Prophylaktische Operationen der Brust (SSM, NSM) 
      •    Tumoradaptierte Reduktionsplastik*
      •    Implantatrekonstruktionen*
      •    Lymphadenektomie
      •    Rezidivresektion mit Deckung*
      •    Ultraschallgesteuerte Punktionstechniken (z.B. core cut biopsy, hand held Vakuumbiopsie; max. 50 anrechnungsfähig)
      •    Reduktionsplastik
      •    Augmentationsplastik
      •    Korrektur von Fehlbildungen der Brust

5 der 50 Operationen müssen im Sinne von spezialisierten Prozeduren erfolgen:

      •    Brustrekonstruktion mit Eigengewebe aus tumorfernen Regionen (Unterbauch, Rücken, Po, Oberschenkel)
      •    Defektdeckung mit Eigengewebe aus tumorfernen Regionen (Unterbauch, Rücken, Po, Oberschenkel)
      •    Von den 50 Mammachirurgischen Eingriffen können alternativ zusätzlich 5 rekonstruktive vaginale Eingriffe eingebracht werden.
            Diese müssen Vulva/Vaginalrekonstruktion (nach Vulva/Vaginalkarzinom, Vaginalaplasie, Trauma) beinhalteten.
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Nachweis ganztägiger Hospitationen von mindestens 2 Ärzten/Jahr am Zentrum zu Ausbildungs- und Informationszwecken in der Mammachirurgie innerhalb der letzten 5 Jahre.