Brustwarzen
 

Operationen an der Brustwarze

Brustwarzenaufrichtung

Durch die angeborene Verkürzung der Milchgänge kommt es zur Ausbildung von eingezogenen (retrahierten Brustwarzen). Dies kann selten zu entzündlichen Veränderungen durch Sekretverhalt führen, oft wird die eingezogene Brustwarze (besser eingezogene Papille=zentraler Teil der Brustwarze welcher in den meisten Fällen erhaben ist) als ästhetisch störend empfunden.

Die operative Korrektur besteht in der Durchtrennung der Milchgänge unmittelbar hinter der Brustwarze von einem ca 1,5 - 2 cm langen bogenförmigen Schnitt im mittleren Bereich des Brustwarzenvorhofs aus. Anschließend wird Gewebe hinter der sich dann aufrichtenden Papille vereinigt um ein späteres erneutes Zurückweichen zu vermeiden. Die Stillfähigkeit geht dabei verloren, diese wäre allerdings in den meisten Fällen ohnehin nicht gegeben. Zur Unterstützung der Wundheilung und Sicherung des Operationsergebnisses ist eine spezielle Wundauflage notwendig.

Da es sich in fast allen Fällen um eine rein ästhetische Operation handelt ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.

Brustwarzenrekonstruktion

Zur Wiederherstellung der Brustwarze wird die Papille (zentrale Erhebung der Brustwarze) entweder aus ortsständigem Gewebe oder einem Teil der anderen Papille rekonstruiert. Der Warzenvorhof wird entweder tätowiert, mit ortsständigem Gewebe wiederhergestellt oder mit einem freien Hauttransplantat rekonstruiert. Dieses wird meist von der Innenseite des Oberschenkels unmittelbar unterhalb der Beuge entnommen.

Da es sich bei diesem Eingriff fast immer um eine Rekonstruktion im Rahmen einer vorliegenden bösartigen Grunderkrankung handelt, erfolgt die Kostenübernahme durch die gesetzlich Krankenversicherung.

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